Aktualisierte Fachbroschüre des AMEV zu „Ende ISDN“ erschienen
Fachbroschüre zum Ende des ISDN

Next-Generation-Network 2016 (NGN 2016)
Umstellung der öffentlichen Fernmeldenetze und die sich daraus ergebenden
Konsequenzen für die betriebstechnischen Anlagen nicht nur in öffentlichen Gebäuden.
In dieser Ausarbeitung wird beschrieben, was mit die Abschaltung von ISDN zu beachten ist.
Herausgeber: Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler
Verwaltungen (AMEV), September 2016. 18 Seiten. www.amev-online.de
Grünes Licht für Vectoring
Die Regulierungsbehörde hat ihre endgültige Entscheidung bekannt gegeben und erlaubt die Einführung der Vectoring-Technologie in den Nahbereichen im Netz der Telekom. »Nachdem die EU-Kommission Mitte Juli grünes Licht für unsere Entscheidung gegeben hat und auch die Telekom uns Anfang dieser Woche ihre angekündigte verbindliche Ausbau- und Investitionszusage für den Vectoring-Rollout in den Nahbereichen vorgelegt hat, können wir das Regulierungsverfahren jetzt abschließen«, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Er geht davon aus, dass die Entscheidung endgültig dazu beitragen wird, den flächendeckenden Breitbandausbau voranzutreiben.
Kritiker hatten im Vorfeld immer wieder davor gewarnt, dass der Wettbewerb in Deutschland durch eine solche Entscheidung massiv gefährdet werden könnte. Aufgrund der heutigen Entscheidung bleibt die Telekom zwar auch in Zukunft grundsätzlich dazu verpflichtet, ihren Konkurrenten den Zugriff auf die entbündelte Teilnehmeranschlussleitung, den »blanken Draht«, zu gewähren.
Sie kann kann allerdings den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung in der unmittelbaren Umgebung ihrer Hauptverteiler, also den Nahbereichen, verweigern, falls sie dort ihre Anschlüsse mit der VDSL2-Vectoring-Technologie erschließt. In diesem Fall muss der Konzern den Wettbewerbern dann bestimmte Ersatzprodukte anbieten, heißt es.
Die Zugangsverweigerung ist jedoch nicht immer möglich. So kann ein Wettbewerber kann auch künftig in einem Nahbereich auf die »letzte Meile« zugreifen, wenn er sich in einem Gebiet bisher in stärkerem Maße bei der DSL-Erschließung von Kabelverzweigern, den grauen Schaltkästen am Straßenrand, und damit flächendeckender als die Telekom engagiert hat. In diesem Fall kann dann der Telekom-Wettbewerber die Nahbereiche selber mit VDSL2-Vectoring erschließen, um so sein Versorgungsgebiet zu vervollständigen. Dazu muss er innerhalb von drei Monaten eine verbindliche Ausbauzusage vorlegen. Die Entscheidung der Bundesnetzagentur ist online abrufbar.
Quelle: CRN Nr.36/2016
iPhone 7
Wasserdicht, Stereo, noch bessere Kamera
Wie erwartet hat Apple gestern Abend im Rahmen eines Special Events in San Francisco seine beiden neuen Smartphones iPhone 7 und iPhone 7 Plus offiziell vorgestellt. Die Geräte unterscheiden sich äußerlich kaum von ihren Vorgängern, auch wenn Apple im Rahmen der Keynote das "komplett neue Design" anpreist.
Am Innenleben hat der Hersteller gegenüber iPhone 6S und iPhone 6S Plus deutliche Änderungen vorgenommen. Unter anderem ist die neue iPhone-Generation nun wasserdicht (IP67-zertifiziert) und staubgeschützt. Zudem bekommen die Smartphones Stereo-Lautsprecher.
Der Klinkenanschluss fällt weg
Der bisherige Kopfhörer-Anschluss fällt wie erwartet weg. Stattdessen werden die EarPods von Apple nun über den Lightning-Anschluss mit dem Smartphone verbunden. Diese Kopfhörer werden mitgeliefert. Zudem legt Apple einen Adapter für Kunden bei, die ihr bisheriges Headset mit Klinkenanschluss weiter nutzen möchten. Bestätigt haben sich auch die AirPods, also drahtlose Kopfhörer von Apple als Zubehör.
Das iPhone 7 kommt mit viel neuem Zubehör Das ist natürlich sinnvoll, wenn der übliche Kopfhörer-Anschluss wegfällt, auch wenn die AirPods vergleichsweise teuer ausfallen. Bestätigt hat sich damit auch der neue, energiesparende Nahfunk-Standard, der zwar ähnlich wie Bluetooth funktioniert, aber nicht mit herkömmlichen Bluetooth-Geräten kompatibel ist. Auch neue drahtlos funktionierende Beats-Kopfhörer wurden im Rahmen der Keynote angekündigt.
Wie erwartet sind die neuen iPhones in fünf Farbvarianten erhältlich. Zu Silber, Gold und Roségold gesellen sich zwei schwarze Farbtöne. Apple weist ferner darauf hin, dass die neuen iPhone-Modelle eine bessere Akkulaufzeit als die Vorgänger bekommen sollen. Vor allem beim iPhone 6 und iPhone 6S klagten viele Besitzer, dass sie mit einer Akkuladung kaum über den Tag kamen.
Bestätigt haben sich auch die Verbesserungen hinsichtlich der Kamera. So wird das
Die AirPad-Kopfhörer fungieren auch als Mikro iPhone 7 Plus mit einer Dual-Kamera ausgestattet, wobei es bei einer Auflösung von 12 Megapixel bleibt. Mit der zweiten Kamera ermöglicht der Hersteller vor allem einen zweifachen optischen Zoom, der zusätzlich zum nach Hersteller-Angaben bis zu zehnfachen digitalen Zoom zum Einsatz kommt.
Der neue Kamera-Sensor, der in beiden Smartphones zum Einsatz kommt, ist nach Apple-Angaben 60 Prozent schneller und 30 Prozent energieeffizienter als bei der iPhone-Generation aus dem Vorjahr. Um bei schlechten Lichtverhältnissen möglichst gute Ergebnisse zu erzielen, verfügt der Blitz nun über vier statt bisher zwei LEDs. Neben der Hauptkamera hat Apple eine 7-Megapixel-Frontkamera verbaut. Bei der iPhone-Generation aus dem vergangenen Jahr kam nur eine 5-Megapixel-Kamera zum Einsatz.
Homebutton mit Force-Touch-Technik
I
Innenleben des AirPod von Apple iPhone 7 und iPhone 7 Plus kommen mit einem neuen, nicht mehr drückbaren Home-Button. Dabei kommt nun auch die vom MacBook bekannte Force-Touch-Technik zum Einsatz. Damit kommen die Kunden ins Hauptmenü, zum Multitasking und zur Sprachassistentin Siri. Zudem dient der Home-Button für Touch-ID und somit auch zum Apple-Pay-Zugang.
Apple hat auch neue Displays bei der diesjährigen iPhone-Generation verbaut. Her verspricht der Hersteller eine um 25 Prozent höhere Helligkeit und verbesserte Farben. Die Touchscreen-Größen von 4,7 bzw. 5,5 Zoll bleiben unverändert. Auch die Auflösung hat Apple nicht erhöht. Mit dem A10-Fusion-Prozessor soll das iPhone weiterhin das schnellste Smartphone auf dem Markt bleiben. Es handelt sich um einen Quad-Core-Prozessor mit 64-Bit-Technik, der 40 Prozent schneller als die A9-CPU der iPhone-Generation aus dem vergangenen Jahr sein soll.
LTE mit bis zu 450 MBit/s
Noch schneller - der neue iPhone-7-Chip iPhone 7 und iPhone 7 Plus unterstützt schnellere mobile Datenübertragungen als die bisherige Smartphone-Generation von Apple. So werden über LTE Advanced bis zu 450 MBit/s im Downstream erreicht. iPhone 6S und iPhone 6S Plus haben bis zu 300 MBit/s ermöglicht. In Deutschland ermöglicht Vodafone aktuell bis zu 375 MBit/s, die Telekom erreicht maximal 300 MBit/s, während im Telefónica-Netz höchstens 50 MBit/s vermarktet werden. Die neuen iPhones sind mit 32, 128 und 256 GB Speicher erhältlich. Der Einstiegspreis für das iPhone 7 mit 32 GB liegt bei 649 Dollar. Ab 9. September nehmen Apple und die Mobilfunk-Anbieter Vorbestellungen an. Eine Woche später, also ab 16. September, sind die neuen Smartphones im Handel erhältlich.
Weitere informationen auf unserer Seite!
Quelle: teltarif.de
Mehr Rechtssicherheit bei WLAN
Geänderter Gesetzentwurf stellt Haftungsregelungen klar
Durch die zunehmende Digitalisierung von Wirtschaft und Alltag erwarten wir heute schnellen mobilen Internetzugang immer und überall. Hierfür benötigen wir ausreichende öffentliche WLAN-Hotspots, also drahtlose lokale Funknetzwerke. Dieser Erwartung kommt die Bundesregierung nach und trägt so dazu bei, dass die enormen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Potenziale von WLAN-Funknetzen mehr und mehr ausgeschöpft werden können.
Haftungsrisiken hemmen den Ausbau von öffentlichem WLAN in Deutschland
Eine Ursache für den geringen Ausbau der öffentlichen WLAN-Hotspots liegt darin, dass potentielle Anbieter von WLAN-Internetzugängen aufgrund von Haftungsrisiken durch eine unklare Rechtslage verunsichert sind. Sie befürchten, als sogenannte "Störer" für Rechtsverletzungen der Nutzer ihres WLAN auf Unterlassung in Anspruch genommen bzw. abgemahnt zu werden. Vor allem kleinere Unternehmen wie Cafés oder Hotels verzichten deshalb trotz des damit verbundenen Wettbewerbsnachteils oft auf die Bereitstellung von WLAN-Internetzugängen und damit auf potentielle Kunden: Einer Umfrage zufolge schrecken 59 Prozent der befragten geschäftlichen und privaten Nutzer wegen Haftungsrisiken und 43 Prozent wegen Sicherheitsbedenken davor zurück, einen Hotspot anzubieten. Deutschland liegt mit durchschnittlich 1,87 W-LAN-Hotspots auf 10.000 Einwohner bei der Verfügbarkeit von WiFi-Locations und Hotspots international weit hinter vielen anderen Ländern (zum Vergleich: Südkorea: 37,35, UK 28,67, Schweden 9,94). Mit rund drei WLAN-fähigen Endgeräten pro Kopf sind wir dem weltweiten Durchschnitt aber um Längen voraus (1,2 Geräte pro Kopf).
Keine Haftung für WLAN-Betreiber
Um mehr Rechtssicherheit zu schaffen - und Bürgerinnen und Bürgern die Nutzung von öffentlichem WLAN zu erleichtern hat die Bundesregierung im September 2015 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemendiengesetzes (PDF: 175 KB) beschlossen. Am 2. Juni 2016 hat der Bundestag den Gesetzentwurf mit zwei Änderungsanträgen und einem Entschließungsantrag verabschiedet (PDF: 253 KB). Wie von der Bundesregierung vorgeschlagen, wird nun klargestellt, dass der in § 8 Abs. 1 TMG geregelte Haftungsausschluss von Accessprovidern auch für WLAN-Betreiber gilt.
Das bedeutet, dass jemand, der sein WLAN für Andere zur Nutzung frei gibt, den gleichen Haftungsprivilegien unterliegt wie z. B. die Deutsche Telekom. Zudem gilt die Regelung für alle gleichermaßen, es gibt also keine Unterscheidung zwischen großen oder kleinen, gewerblichen oder privaten Anbietern. In der Begründung hat der Bundestag erläutert: "Die Beschränkung der Haftung umfasst horizontal jede Form der Haftung für rechtswidriges Verhalten jeder Art. Das gilt für die straf-, verwaltungs- und zivilrechtliche Haftung sowie für die unmittelbare und mittelbare Haftung für Handlungen Dritter. Die Haftungsprivilegierung des Diensteanbieters nach § 8 Absatz 1 und 2 umfasst z. B. uneingeschränkt auch die verschuldensunabhängige Haftung im Zivilrecht nach der sog. Störerhaftung und steht daher nicht nur einer Verurteilung des Vermittlers zur Zahlung von Schadensersatz, sondern auch seiner Verurteilung zur Tragung der Abmahnkosten und der gerichtlichen Kosten im Zusammenhang mit der von einem Dritten [...] begangenen Rechtsverletzung entgegen." Die Gerichte können diesen erkennbaren Willen des Gesetzgebers nun entsprechend berücksichtigen.
Nachdem am 17. Juni auch der Bundesrat den Gesetzentwurf mit den Änderungen des Bundestages gebilligt hat, wurde das Gesetz dem Bundespräsidenten zur Unterschrift und Verkündung vorgelegt. Das Gesetz ist am 27. Juli 2016 in Kraft getreten. Neue Geschäftsmodelle können jetzt nahezu ohne Aufwand gestartet werden - auch bereits erfolgreich etablierte Geschäftsmodelle profitieren von der neuen gesetzlichen Grundlage.
Quelle: BMWi
http://www.bmwi.de/DE/Themen/Digitale-Welt/Netzpolitik/rechtssicherheit-wlan.html