Rechtskonformer Betrieb von WLAN-Hotspots

Der VAF - Bundesverband Telekommunikation veröffentlicht als 3. Auflage die Kurzfassung des gründlich überprüften und aktualisierten VAF-Gutachtens zum rechtskonformen Betrieb von WLAN-Hotspots. Die Veröffentlichung erfolgt ausschließlich auf www.vaf-ev.de.

Anlass: Die Änderung des Telemediengesetzes (Juli 2016) und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Sept. 2016) hatten den Fragen rund um den rechtssicheren Betrieb von WLAN-Hotspots wieder einmal eine erhebliche Presseöffentlichkeit beschert. Derzeit kursieren auch irreführende Darstellungen zur Rechtslage. VAF-Mitglieder berichten von einer gewissen Verunsicherung der Kunden.

Die Publikation erläutert einfach und seriös, dass und wie WLAN/Internetlösungen mit Gastnutzung rechtskonform betrieben werden können. Die derzeitige Rechtslage wird skizziert und es wird ein Ausblick gegeben.

Link zur VAF: www.vaf-ev.de

WLAN am Flughafen

Dank einem neuen Onlinedienst können sich Passagiere künftig auf fast allen Flughäfen der Welt kostenlos ins WLAN einklinken.

(Foto: Screenshot WiFox auf foxnomad.com)

Immer wieder haben Reisende mit dem Problem zu kämpfen, dass längst nicht alle Flughäfen ihnen einen kostenlosen WLAN-Zugang zur Verfügung stellen. Oft muss der Netzwerkzugang teuer bezahlt werden, ist nur zeitlich begrenzt oder lediglich für VIP-Kundengruppen einiger Airlines oder Provider nutzbar. Besonders ärgerlich ist das beispielsweise, wenn sich kurzfristig Änderungen am Flugplan ergeben, über die man sich, seine Kollegen oder Familie informieren will.

Doch mit einer simplen Idee schafft der IT-Sicherheitsexperte Anil Polat hier jetzt Abhilfe. Sein Projekt »WiFox« bietet allen Reisenden eine interaktive Weltkarte auf Basis von Google Maps an, über die sich aktuelle WLAN-Passwörter an fast allen wichtigen Flughäfen der Welt abrufen lassen. Neben den Standard-Netzen sind hier teilweise auch die Zugänge zu den WLANs von Premium-Lounges und ähnlichen Sonderzonen verzeichnet.

Das praktische Portal kann sowohl über den Browser, als auch per Android- oder iOS-App genutzt werden. Die Informationen für den Service stammen dabei von Nutzern selbst. Wer am Airport vor Ort ein veraltetes Passwort, neue Zugangsdaten oder ein komplett neues Netzwerk entdeckt, kann die entsprechenden Informationen direkt an Polats Dienst weitergeben und so für eine Aktualisierung sorgen, von der die anderen Reisenden profitieren können. Mit steigender Nutzerzahl werden somit schnell weitere Flughäfen hinzukommen und die Aktualität der Einwahldaten weiter verbessert.

Quelle: www.crn.de

 

Aktualisierte Fachbroschüre des AMEV zu „Ende ISDN“ erschienen

Fachbroschüre zum Ende des ISDN

Next-Generation-Network 2016

Next-Generation-Network 2016 (NGN 2016)
Umstellung der öffentlichen Fernmeldenetze und die sich daraus ergebenden
Konsequenzen für die betriebstechnischen Anlagen nicht nur in öffentlichen Gebäuden.
In dieser Ausarbeitung wird beschrieben, was mit die Abschaltung von ISDN zu beachten ist.

Herausgeber: Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler
Verwaltungen (AMEV), September 2016. 18 Seiten. www.amev-online.de

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Grünes Licht für Vectoring

Die Regulierungsbehörde hat ihre endgültige Entscheidung bekannt gegeben und erlaubt die Einführung der Vectoring-Technologie in den Nahbereichen im Netz der Telekom. »Nachdem die EU-Kommission Mitte Juli grünes Licht für unsere Entscheidung gegeben hat und auch die Telekom uns Anfang dieser Woche ihre angekündigte verbindliche Ausbau- und Investitionszusage für den Vectoring-Rollout in den Nahbereichen vorgelegt hat, können wir das Regulierungsverfahren jetzt abschließen«, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Er geht davon aus, dass die Entscheidung endgültig dazu beitragen wird, den flächendeckenden Breitbandausbau voranzutreiben.

Kritiker hatten im Vorfeld immer wieder davor gewarnt, dass der Wettbewerb in Deutschland durch eine solche Entscheidung massiv gefährdet werden könnte. Aufgrund der heutigen Entscheidung bleibt die Telekom zwar auch in Zukunft grundsätzlich dazu verpflichtet, ihren Konkurrenten den Zugriff auf die entbündelte Teilnehmeranschlussleitung, den »blanken Draht«, zu gewähren.

Sie kann kann allerdings den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung in der unmittelbaren Umgebung ihrer Hauptverteiler, also den Nahbereichen, verweigern, falls sie dort ihre Anschlüsse mit der VDSL2-Vectoring-Technologie erschließt. In diesem Fall muss der Konzern den Wettbewerbern dann bestimmte Ersatzprodukte anbieten, heißt es.

Die Zugangsverweigerung ist jedoch nicht immer möglich. So kann ein Wettbewerber kann auch künftig in einem Nahbereich auf die »letzte Meile« zugreifen, wenn er sich in einem Gebiet bisher in stärkerem Maße bei der DSL-Erschließung von Kabelverzweigern, den grauen Schaltkästen am Straßenrand, und damit flächendeckender als die Telekom engagiert hat. In diesem Fall kann dann der Telekom-Wettbewerber die Nahbereiche selber mit VDSL2-Vectoring erschließen, um so sein Versorgungsgebiet zu vervollständigen. Dazu muss er innerhalb von drei Monaten eine verbindliche Ausbauzusage vorlegen. Die Entscheidung der Bundesnetzagentur ist online abrufbar.

Quelle: CRN Nr.36/2016