Google wertet Seiten ohne Mobiloptimierung künftig ab.

Seit 21.04.2015 erhalten Webseiten schlechtere Rankings im Google-Index, sofern sie sich auf Mobilgeräten wie Smartphones oder Tablets nicht gut darstellen lassen.

Google begründet dies mit den veränderten Nutzungsgewohnheiten der Menschen, an die sich der Such-Algorithmus prinzipiell anpassen müsse. Schätzungen zufolge kommen mittlerweile 60 Prozent aller Suchanfragen bei Google von Mobilgeräten.

 Demnach wird die Mobile Optimierung künftig Ranking-Kriterium, was die mobile Suche auf Google in allen Sprachen weltweit betrifft und signifikante Auswirkungen auf Suchergebnisse haben wird. Wichtig seien demnach beispielsweise die Schriftgröße oder Navigationselemente, die sich gut mit dem Finger bedienen lassen müssen. Abgewertet werden auch Inhalte, die sich auf Mobilgeräten in der Regel schlecht darstellen lassen – beispielsweise Adobe Flash.

Hier können Sie prüfen, ob Ihre Angebote für die mobile Darstellung geeignet sind.

Unser Parter für Online-Marketing, hilft Ihnen gerne bei der Umstellung Ihrer Seite.

Aktuell fraglich ist, ob Seiten auch bei einer Desktop-Suche zurückfallen, wenn sie beim Mobil-Check durchfallen. Experten halten es für durchaus möglich, dass mobil optimierte Inhalte zukünftig zumindest indirekt zu besseren Rankings bei einer klassischen Desktop-Recherche führen.

Quelle: www.shopanbieter.de

 

Mit 100 MBit/s durch Pforzheim

Telekom-Netz wird mit neuster Technik ausgebaut - Rund 34.000 Haushalte im Vorwahlbereich 07231 werden vom Ausbau profitieren

Wer gerne schnell im Internet unterwegs ist, kann sich doppelt freuen: Die Telekom baut ihr Netz im Vorwahlbereich 07231 aus und erhöht zugleich das Tempo. Dazu verlegt das Unternehmen rund 71 Kilometer Glasfaser und stellt 116 Multifunktionsgehäuse neu auf oder stattet diese mit modernster Technik aus. Dadurch werden rund 34.000 Haushalte in Pforzheim bis voraussichtlich Ende 2015 VDSL-/Vectoring-fähig. Vectoring ist ein Datenturbo auf dem VDSL-Netz.

Im Vergleich zu einem bisherigen VDSL-Anschluss (Very Highspeed Digital Subscriber Line) verdoppelt sich das maximale Tempo beim Herunterladen auf bis zu 100 Megabit pro Sekunde (MBit/s). Beim Heraufladen vervierfacht sich das Tempo sogar auf bis zu 40 MBit/s. Das hilft beim Austausch von Dokumenten, Fotos und Videos über das Netz. Das neue Netz wird so leistungsstark sein, dass Telefonieren, Surfen im Internet und Fernsehen gleichzeitig möglich sind. Der Ausbau wird komplett von der Deutschen Telekom finanziert.

„Gut, dass der Ausbau so zügig voranschreitet“, sagt Gert Hager, Oberbürgermeister von Pforzheim bei einer Baustellenbesichtigung. „Unsere Bürgerinnen und Bürger können es kaum erwarten, bis die schnellen Internetanschlüsse endlich zur Verfügung stehen. Schnelle Internetanschlüsse sind heute unverzichtbar – beruflich und privat.“ Für Hager ist eine „gute Infrastruktur die Grundlage für die Zukunftsfähigkeit unserer Stadt." „Wir liegen voll im Plan“, sagt Winfried Hörmann, zuständig im Infrastrukturvertrieb der Telekom Deutschland . „Am Schluss wird sich das warten gelohnt haben. Schnelle Internetanschlüsse sind ein Standortvorteil – für Pforzheim im Ganzen, aber auch für jede einzelne Immobilie. Auf dem neuen Netz können wir den Kunden alles aus einer Hand bieten: Telefonie, Internet und Fernsehen.“

Die Schritte zum schnellen Internet Was passiert derzeit genau? Auf der Strecke zwischen der örtlichen Vermittlungsstelle und den grauen Kästen am Straßenrand wird das Kupferkabel durch Glasfaserkabel ersetzt. Glasfaser ist das schnellste Übertragungsmedium. Anschließend werden die grauen Kästen intelligent und zu sogenannten Multifunktionsgehäusen (Mfg). Denn sie werden mit modernster Technik ausgestattet und zu einer Art Mini-Vermittlungsstelle. Hightech findet sich auf engstem Raum. So werden hier unter anderem die Datenpakete vom Kupferkabel auf die Glasfaser übergeben. Das Herzstück ist der MSAN (Multi Service Acces Note). Er nimmt die Datenpakete aus dem Glasfaser entgegen und verteilt sie auf die Kupferkabel der Kundenanschlüsse und umgekehrt. Neben dem MSAN sind unter anderem Stromzufuhr, Belüftung, Steckplätze, Signalverteiler und ein Alarmsystem im Innern des MFG. Denn die Technik ist natürlich gesichert. Das Innenleben erklärt ein gewisses Wachstum der grauen Kästen. Sie sind bis zu 2 Meter breit, 1,60 Meter hoch, 0,5 Meter tief und mehr als 200 Kilo schwer. Wer einen Blick ins Gehäuse wirft, stellt fest: Hier wird kein Platz verschenkt, die Technik findet sich auf engstem Raum. Diese sogenannten Multifunktionsgehäuse (MFG) werden über das Ausbaugebiet verteilt. Die Entfernung zwischen Kunde und MFG soll möglichst gering sein. Es gilt die Faustformel: Je näher der Kunde am MFG wohnt, desto höher ist seine Geschwindigkeit. Am Schluss wird die Kupferleitung, die vom MFG zum Kunden führt, mit der Vectoring-Technik schneller. Die neue Technik beseitigt die elektromagnetischen Störungen, die auf der Kupferleitung auftreten. Dadurch ist mehr Tempo beim Herauf- und Herunterladen möglich.

Quelle: Stadt Pforzheim / Telekom

ZMECard Tutorial - update in 10 Schritten

Auf unserer Homepage, unter http://www.dunkelberg.de/zmecardhilfe, haben wir ab sofort für Sie, ein weiteres Tutorial/Video, der erfolgreiche ZMECard Software veröffentlicht.
In diesem Video erfahren Sie wie sie in 10 Schritten ein Software update durchführen und Ihre bestehenden Daten der Personalzeiterfassung übernehmen. Sie können dann mit der aktuellen ZMECard Version und Ihren Personalzeiterfassungsdaten unmittelbar weiterarbeiten.

Sie erhalten bei uns Beratung zum Update unter der Rufnummer 07231 9431-44, sowie nach Vereinbarung und Aufwand auch Unterstützung unserer Techniker. Wenn Sie hierzu Bedarf haben, bitten wir um Ihren Kontakt.

Hohe Festnetzrechnung nach Hacker-Angriff auf Router

Wenn ein Angreifer sich in den Router hackt und von dort aus hemmungslos ins Ausland telefoniert: Muss der Kunde dann die Rechnung zahlen? Verbraucherschützer berichten über einen aktuellen Fall und geben Tipps.

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat sich in einen aktuellen Fall eingeschaltet, in dem eine Familie eine überraschend hohe Telefonrechnung bekam - diese wird umgangssprachlich auch als Schockrechnung bezeichnet. Statt regulär 40 bis 50 Euro sollte die Familie auf einmal 468 Euro bezahlen - was war geschehen?

Die Familie L. aus dem westsächsischen Crimmitschau tat nach Eingang der erhöhten Rechnung das richtige und warf erst einmal einen Blick auf den Einzelverbindungsnachweis. Dort waren für einen Monat 14 Stunden Auslandsgespräche aufgeführt, die sich zu einem Rechnungsposten von 410 Euro summiert hatten. Doch die Familie beteuert, diese Telefonate nicht geführt zu haben.

Nicht veranlasste Gespräche: Muss der Telefon-Kunde zahlen?

Unter der Überschrift "besser kein Mut zur Lücke" schreibt die Verbraucherzentrale in ihrer heutigen Mitteilung, dass es sich vermutlich um einen Hackerangriff auf den Router gehandelt habe. Sicherheitslücken an den Geräten wären das Einfallstor, über das Hacker aus dem Internet in die Router-Firmware eindringen und diesen dann fernsteuern beziehungsweise - wie in diesem Fall - zur Anwahl von Telefonnummern im Ausland missbrauchen.

Zwischen dem Provider und der Familie begann nun ein Streit darüber, ob die Familie diesen Rechnungsposten bezahlen muss oder nicht. Der Provider beharrte auf der Zahlung, da die Gespräche "nachweislich vom Anschluss der Familie ausgelöst worden" seien. Die Verbraucherschützer stellten sich allerdings auf die Seite der Familie: "Nach den Regelungen des Telekommunikationsgesetzes hat ein Anbieter keinen Entgeltanspruch gegen den Nutzer, wenn diesem die Inanspruchnahme nicht zugerechnet werden kann und er dies nachweist", bekräftigt eine Sprecherin der Verbraucherzentrale ihre Auffassung, dass für die Familie keine Zahlungspflicht besteht. Im Folgenden wird nicht erläutert, ob dieser Streit bereits zu einem Abschluss gekommen ist und ob oder wie sich die Konfliktparteien geeinigt haben.

Auch ohne Rechtspflicht regelmäßig Firmware-Updates einspielen

Die Verbraucherzentrale verweist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2010, in dem entschieden wurde (Urteil vom 12. Mai 2010, Az. I ZR 121/08), dass der private Anschlussinhaber alle technischen Maßnahmen zu treffen hat, die einem Durchschnittsnutzer zuzumuten sind. Allerdings hat der BGH zwischenzeitlich auch entschieden, dass es Nutzern nicht zuzumuten sei, die Netzwerksicherheit fortlaufend dem neusten Stand der Technik anzupassen (BGH-Urteil vom 19. Juli 2012, Az. III ZR 71/12).

Eine Pflicht des Nutzers, sich regelmäßig nach verfügbaren Firmware-Updates zu erkundigen, sei demnach äußerst zweifelhaft, schreibt eine Sprecherin der Verbraucherzentrale. Sie empfiehlt den Internet-Nutzern aber grundsätzlich eine eigenständige Kontrolle der Routersicherheit. Manche Diensteanbieter würden die Router der Kunden zwar aus der Ferne aktualisieren. Oft würden Provider, Netzbetreiber oder Hersteller aber neue Firmware nur auf ihrer Homepage zum selbstständigen Download durch die Nutzer bereitstellen. In diesem Fall sollte der Nutzer sich selbst darüber informieren, ob es eine neuere Firmware gibt, die gegebenenfalls Sicherheitslücken schließt. Damit könne man "den meist nervenaufreibenden Auseinandersetzungen mit dem Anbieter über hohe bzw. unklare Rechnungsposten" entgehen.

Quelle: teltarif.de

Wichtiger Hinweis für den Schutz Ihres Telekommunikationssystems 
vor Hackern und Gebührenbetrügern!