Hohe Festnetzrechnung nach Hacker-Angriff auf Router

Wenn ein Angreifer sich in den Router hackt und von dort aus hemmungslos ins Ausland telefoniert: Muss der Kunde dann die Rechnung zahlen? Verbraucherschützer berichten über einen aktuellen Fall und geben Tipps.

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat sich in einen aktuellen Fall eingeschaltet, in dem eine Familie eine überraschend hohe Telefonrechnung bekam - diese wird umgangssprachlich auch als Schockrechnung bezeichnet. Statt regulär 40 bis 50 Euro sollte die Familie auf einmal 468 Euro bezahlen - was war geschehen?

Die Familie L. aus dem westsächsischen Crimmitschau tat nach Eingang der erhöhten Rechnung das richtige und warf erst einmal einen Blick auf den Einzelverbindungsnachweis. Dort waren für einen Monat 14 Stunden Auslandsgespräche aufgeführt, die sich zu einem Rechnungsposten von 410 Euro summiert hatten. Doch die Familie beteuert, diese Telefonate nicht geführt zu haben.

Nicht veranlasste Gespräche: Muss der Telefon-Kunde zahlen?

Unter der Überschrift "besser kein Mut zur Lücke" schreibt die Verbraucherzentrale in ihrer heutigen Mitteilung, dass es sich vermutlich um einen Hackerangriff auf den Router gehandelt habe. Sicherheitslücken an den Geräten wären das Einfallstor, über das Hacker aus dem Internet in die Router-Firmware eindringen und diesen dann fernsteuern beziehungsweise - wie in diesem Fall - zur Anwahl von Telefonnummern im Ausland missbrauchen.

Zwischen dem Provider und der Familie begann nun ein Streit darüber, ob die Familie diesen Rechnungsposten bezahlen muss oder nicht. Der Provider beharrte auf der Zahlung, da die Gespräche "nachweislich vom Anschluss der Familie ausgelöst worden" seien. Die Verbraucherschützer stellten sich allerdings auf die Seite der Familie: "Nach den Regelungen des Telekommunikationsgesetzes hat ein Anbieter keinen Entgeltanspruch gegen den Nutzer, wenn diesem die Inanspruchnahme nicht zugerechnet werden kann und er dies nachweist", bekräftigt eine Sprecherin der Verbraucherzentrale ihre Auffassung, dass für die Familie keine Zahlungspflicht besteht. Im Folgenden wird nicht erläutert, ob dieser Streit bereits zu einem Abschluss gekommen ist und ob oder wie sich die Konfliktparteien geeinigt haben.

Auch ohne Rechtspflicht regelmäßig Firmware-Updates einspielen

Die Verbraucherzentrale verweist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2010, in dem entschieden wurde (Urteil vom 12. Mai 2010, Az. I ZR 121/08), dass der private Anschlussinhaber alle technischen Maßnahmen zu treffen hat, die einem Durchschnittsnutzer zuzumuten sind. Allerdings hat der BGH zwischenzeitlich auch entschieden, dass es Nutzern nicht zuzumuten sei, die Netzwerksicherheit fortlaufend dem neusten Stand der Technik anzupassen (BGH-Urteil vom 19. Juli 2012, Az. III ZR 71/12).

Eine Pflicht des Nutzers, sich regelmäßig nach verfügbaren Firmware-Updates zu erkundigen, sei demnach äußerst zweifelhaft, schreibt eine Sprecherin der Verbraucherzentrale. Sie empfiehlt den Internet-Nutzern aber grundsätzlich eine eigenständige Kontrolle der Routersicherheit. Manche Diensteanbieter würden die Router der Kunden zwar aus der Ferne aktualisieren. Oft würden Provider, Netzbetreiber oder Hersteller aber neue Firmware nur auf ihrer Homepage zum selbstständigen Download durch die Nutzer bereitstellen. In diesem Fall sollte der Nutzer sich selbst darüber informieren, ob es eine neuere Firmware gibt, die gegebenenfalls Sicherheitslücken schließt. Damit könne man "den meist nervenaufreibenden Auseinandersetzungen mit dem Anbieter über hohe bzw. unklare Rechnungsposten" entgehen.

Quelle: teltarif.de

Wichtiger Hinweis für den Schutz Ihres Telekommunikationssystems 
vor Hackern und Gebührenbetrügern!

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