Mehr Rechtssicherheit bei WLAN

Geänderter Gesetzentwurf stellt Haftungsregelungen klar

Durch die zunehmende Digitalisierung von Wirtschaft und Alltag erwarten wir heute schnellen mobilen Internetzugang immer und überall. Hierfür benötigen wir ausreichende öffentliche WLAN-Hotspots, also drahtlose lokale Funknetzwerke. Dieser Erwartung kommt die Bundesregierung nach und trägt so dazu bei, dass die enormen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Potenziale von WLAN-Funknetzen mehr und mehr ausgeschöpft werden können.

Haftungsrisiken hemmen den Ausbau von öffentlichem WLAN in Deutschland

Eine Ursache für den geringen Ausbau der öffentlichen WLAN-Hotspots liegt darin, dass potentielle Anbieter von WLAN-Internetzugängen aufgrund von Haftungsrisiken durch eine unklare Rechtslage verunsichert sind. Sie befürchten, als sogenannte "Störer" für Rechtsverletzungen der Nutzer ihres WLAN auf Unterlassung in Anspruch genommen bzw. abgemahnt zu werden. Vor allem kleinere Unternehmen wie Cafés oder Hotels verzichten deshalb trotz des damit verbundenen Wettbewerbsnachteils oft auf die Bereitstellung von WLAN-Internetzugängen und damit auf potentielle Kunden: Einer Umfrage zufolge schrecken 59 Prozent der befragten geschäftlichen und privaten Nutzer wegen Haftungsrisiken und 43 Prozent wegen Sicherheitsbedenken davor zurück, einen Hotspot anzubieten. Deutschland liegt mit durchschnittlich 1,87 W-LAN-Hotspots auf 10.000 Einwohner bei der Verfügbarkeit von WiFi-Locations und Hotspots international weit hinter vielen anderen Ländern (zum Vergleich: Südkorea: 37,35, UK 28,67, Schweden 9,94). Mit rund drei WLAN-fähigen Endgeräten pro Kopf sind wir dem weltweiten Durchschnitt aber um Längen voraus (1,2 Geräte pro Kopf).

Keine Haftung für WLAN-Betreiber

Um mehr Rechtssicherheit zu schaffen - und Bürgerinnen und Bürgern die Nutzung von öffentlichem WLAN zu erleichtern hat die Bundesregierung im September 2015 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemendiengesetzes (PDF: 175 KB) beschlossen. Am 2. Juni 2016 hat der Bundestag den Gesetzentwurf mit zwei Änderungsanträgen und einem Entschließungsantrag verabschiedet (PDF: 253 KB). Wie von der Bundesregierung vorgeschlagen, wird nun klargestellt, dass der in § 8 Abs. 1 TMG geregelte Haftungsausschluss von Accessprovidern auch für WLAN-Betreiber gilt.

Das bedeutet, dass jemand, der sein WLAN für Andere zur Nutzung frei gibt, den gleichen Haftungsprivilegien unterliegt wie z. B. die Deutsche Telekom. Zudem gilt die Regelung für alle gleichermaßen, es gibt also keine Unterscheidung zwischen großen oder kleinen, gewerblichen oder privaten Anbietern. In der Begründung hat der Bundestag erläutert: "Die Beschränkung der Haftung umfasst horizontal jede Form der Haftung für rechtswidriges Verhalten jeder Art. Das gilt für die straf-, verwaltungs- und zivilrechtliche Haftung sowie für die unmittelbare und mittelbare Haftung für Handlungen Dritter. Die Haftungsprivilegierung des Diensteanbieters nach § 8 Absatz 1 und 2 umfasst z. B. uneingeschränkt auch die verschuldensunabhängige Haftung im Zivilrecht nach der sog. Störerhaftung und steht daher nicht nur einer Verurteilung des Vermittlers zur Zahlung von Schadensersatz, sondern auch seiner Verurteilung zur Tragung der Abmahnkosten und der gerichtlichen Kosten im Zusammenhang mit der von einem Dritten [...] begangenen Rechtsverletzung entgegen." Die Gerichte können diesen erkennbaren Willen des Gesetzgebers nun entsprechend berücksichtigen.

Nachdem am 17. Juni auch der Bundesrat den Gesetzentwurf mit den Änderungen des Bundestages gebilligt hat, wurde das Gesetz dem Bundespräsidenten zur Unterschrift und Verkündung vorgelegt. Das Gesetz ist am 27. Juli 2016 in Kraft getreten. Neue Geschäftsmodelle können jetzt nahezu ohne Aufwand gestartet werden - auch bereits erfolgreich etablierte Geschäftsmodelle profitieren von der neuen gesetzlichen Grundlage.

Quelle: BMWi

http://www.bmwi.de/DE/Themen/Digitale-Welt/Netzpolitik/rechtssicherheit-wlan.html

Mobilfunk Portfolio mit EU Flat und Weltoption

Vodafone bei der mobilcom-debitel mit Weltoption

RED S-XXL bei mobilcom-debitel

Die Firma mobilcom-debitel bietet im Vodafone Netz die neuen Tarife RED S, M, L, XL und XXL, diese stehen ab dem 01.08.2016 mit den Smartphone-10-Varianten für Neuaktivierungen oder Tarifwechsel zur Verfügun

EU-Roaming inklusive in RED S-XXL:

Mit EU - Roaming inklusive steht dem Kunden täglich 500 Minuten und 500 SMS in alle deutschen Netze, zwischen den einzelnen EU-Ländern (keine Telefonie von Deutschland ins EU-Ausland) und innerhalb des

besuchten EU-Landes über das Vodafone-Partner-Netz zur Verfügung. Weiterhin wird das nationales Highspeed-Datenvolumen ins Reiseland mitgenommen. Für die folgenden Länder stehen automatisch

Tagespakete (5,99 €) bzw. Wochenpakete (19,99 €) zur Verfügung: Andorra, Färöer-Inseln, Guernsey, Isle of Man, Schweiz, Türkei, USA, Kanada. Der Folgepreis pro Minute/SMS beträgt 0,20 €.

ReisePaket World (voreingestellt in RED S-XXL):

Mit dem Tagespaket (7,99 €/Tag) bzw. Wochenpaket (29,99 €/Woche) stehen dem Kunden täglich 50 Minuten und 50 SMS in alle deutschen Netze und innerhalb des besuchten Landes, sowie 100 MB über das Vodafone-Partner-Netz zur Verfügung.

Der Gültigkeitsbereich gilt für folgende Länder: Ägypten, Albanien, Anguilla, Antigua und Barbuda, Argentinien, Armenien, Aruba, Aserbaidschan, Australien, Barbados, Bermuda, Brasilien, Britische Jungferninseln, Cayman Inseln, Chile, China, Costa Rica, Curacao (Niederländische Antillen), Demokratische Republik Kongo, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Fidschi, Georgien, Ghana, Guatemala, Guyana, Honduras, Hongkong, Indien, Indonesien, Israel, Jamaika, Japan, Kambodscha, Kasachstan, Katar, Kenia, Kolumbien, Lesotho, Macau, Malaysia, Mazedonien, Mexiko, Monaco, Mosambik, Neuseeland, Nicaragua, Oman, Panama, Paraguay, Peru, Philippinen, Russland, Saudi Arabien, Serbien, Singapur, St. Lucia, St. Vincent, Südafrika, Südkorea, Surinam, Taiwan, Tansania, Thailand, Trinidad und Tobago, Turks- und Caicosinseln, Ukraine, Uruguay, Vereinigte Arab. Emirate.

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Ende des Routerzwang

Ende des Routerzwangs - Die fritz.box ist bereit

Ab dem 01.08.2016 gelten die Bestimmungen des TK-Endgerätegesetzes zur sogenannten Routerfreiheit.

Ab diesem Datum können Kunden Endgeräte ihrer Wahl an jedem Anschluss einsetzen.

Das bedeutet, dass neue Umsatzchancen bei einem millionenfachen Kabelanschlussmarkt.

Hier finden Sie aktuelle Informationen zum Thema Routerfreiheit.

Ab 1. August 2016 heißt es: Freie Wahl für jeden Anschluss!

Denn dann tritt die gesetzliche Neuregelung zur Routerfreiheit in Kraft. Was genau bedeutet das?

1. Das neue Gesetz legt die „Dose an der Wand“ als passiven Netzabschlusspunkt fest. Der Anwender kann so das Endgerät seiner Wahl an jedem Anschluss einsetzen - egal, ob DSL, Kabel oder Glasfaser.

2. Im Zuge dessen sind die Provider zur Herausgabe der Zugangsdaten verpflichtet, die Ihre Endkunden benötigen um mit ihrem eigenen Endgerät vom schnellsten Heimnetz auch am Kabelanschluss profitieren zu können.

3. Mit der neuen Routerfreiheit eröffnen sich bei einem Marktpotential von 6,6 Millionen
Kabelanschlüssen* zusätzliche Umsatzchancen.

*Quelle: Jahresbericht Bundesnetzagentur 2015

AVM ist mit FRITZ!Box-Modellen für DSL, Cable, Fiber und LTE optimal auf die gesetzlich verankerte Routerfreiheit ab dem 1. August vorbereitet.

Auf der neuen AVM-Webseite avm.de/laeuft finden Sie alle notwendigen Informationen zum Einsatz der FRITZ!Box an den Provideranschlüssen. Diese Seite wird stets aktualisiert, sobald uns neue Informationen von den einzelnen Providern vorliegen.
Dort sind auch die wesentlichen Anschlussmerkmale der wichtigen Netzbetreiber aufgeführt, die für den freien Routermarkt erforderlich sind.

Info-Update 25. Juli 2016 - FRITZ!Box 6490 jetzt auch bei uns erhältlich


Die FRITZ!Box 6490 Cable bringt die komplette FRITZ!Box-Funktionsvielfalt an den Kabelanschluss. Sie vereint ein Kabelmodem mit einem leistungsstarken WLAN-Router und einer vielseitigen VoIP-Telefonanlage für alle gängigen Kabelanschlüsse.
Mit ihrer NAS-Funktion, dem integriertem Mediaserver und einem Kabel-TV-Tuner stellt die FRITZ!Box 6490 Cable zudem eine vielseitige Plattform für beste Unterhaltung im gesamten Heimnetz.

Info-Update 14. Juli 2016 - Mit FRITZ!OS 6.60 bereit für die Routerfreiheit

Das kostenlose Update FRITZ!OS 6.60 steht für die FRITZ!Box 7490 und 6490 Cable bereit. Damit haben die beiden AVM-Topprodukte mehr Leistung bei datenintensiven Anwendungen sowie praktische Neuerungen für einen privaten WLAN-Hotspot unter der Haube. Beide Modelle für den DSL- und Kabelanschluss sind daher optimal auf die ab August geltende Routerfreiheit vorbereitet.
(Die Version 6.60 für FRITZ!Box 6490 Cable ist ab 1.8. für die Handelsvariante verfügbar.) Mehr

Info-Update 05. Juli 2016 - Neue FAQs online

AVM hat eine neue Liste mit häufig gestellten Fragen und Antworten veröffentlicht. Auf der Seite avm.de/faqs-routerfreiheit werden viele Fragen beantwortet: Von „Welche Vorteile hat das Ende des Routerzwangs?“ über „Welche Produkte stehen zur Auswahl bereit?“ bis zu „Welche Router eignen sich für den Internetkabelanschluss?“ gibt AVM Ihnen Auskunft.

Startklar mit FRITZ!

Heise online berichtet aktuell in einem Artikel über die noch offenen Fragen und lässt auch AVM zu Wort kommen.
Bisher hat keiner der Provider die erforderlichen Spezifikationen veröffentlicht.
Dennoch ist AVM startklar! Da die FRITZ!Box bei vielen Providern schon im Einsatz ist, sind AVM die Systeme grundlegend bekannt. Die FRITZ!Box 6490 Cable ist ab August im freien Handel über die Distributionspartner erhältlich. Weitere Informationen zu Preisen und Verfügbarkeit liegen derzeit nicht vor.

Quelle: AVM

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