Magenta Aktion der Telekom und der Mobilcom-debitel

Magenta Aktion + 1GB

Telefonieren & Surfen nach Ihren Bedürfnissen

Neukunden ( und Wechsler ) profitieren von dieser Aktion für die Dauer von 24 Monaten !

Die Deutsche Telekom und die Mobilcom-Debitel bietet ab 08.08.2017 bis 06.11.2017 für neu abgeschlossene Magenta Mobil Tarife im Paket S und M eine Datenvolumenerhöhung von + 1GB/Monat an.

Surfen Sie in den MagentaMobil Tarifen mit LTE MAX mit bis zu 300 MBit/s und erledigen Sie Ihr Business damit überall mobil und schnellstmöglich!  Sichern Sie sich jetzt außerdem mit jedem Neuvertrag das Willkommens-Geschenk und genießen Sie 31 Tage mobiles Surfen ohne Volumenbegrenzung und GK Vorteil.

Aktion: Bei Bestellung eines Neuvertrages in den Tarifen MagentaMobil Business S oder M bis zum 06.11.2017 erhalten Sie weitere 1 GB Inklusivvolumen!

Spechen Sie uns an!

Erneute Zertifizierung Rauchwarnmelder

Zertifizierung nach DIN 14676 für Rauchwarnmelder

Erneut wurde die Firma Dunkelberg Systemhaus GmbH - Herr Jens Dunkelberg - zur Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIIN 14676 zertifiziert. Am 17.05.2017 wurde Herr Jens Dunkelberg durch bestehen der Prüfung autorisiert, die Projektierung, Installation und Wartung für Rauchwarnmelder nach DIN 14676 durchzuführen und die 10-jährige Echt-Alarm und Geräte Garatie der Firma Hekatron in Anspruch zu nehmen. Somit sind wir zertifizierter Facherrrichter für Rauchwarnmelder der Hekatron Genius-Familie mit Funkmodul und Funnkhandsender.

FRITZ!Box Sicherheitslücke:

Jetzt Firmware überprüfen und Update durchführen

Lieber Kunde,

wir möchten Sie über eine Sicherheitslücke informieren und bitten um Ihre Unterstützung. Der Online-Dienst „Heise Security“ stieß bei einer unabhängigen Überprüfung der FRITZ!Box-Firmware 6.80 und 6.81 auf eine kritische Schwachstelle in den Internettelefonie-Funktionen (VoIP). Durch diese Schwachstelle können Angreifer die volle Kontrolle über die FRITZ!Box-Router des Herstellers AVM erlangen. Von dem Problem betroffen sind die Modelle 7390, 7490 und 7580. Die von AVM bereitgestellte, neue Firmware 6.83 stopft das Sicherheitsloch. Nutzer der betroffenen Router sollten also ihre Firmware kontrollieren und das Update durchführen.

Anderenfalls laufen sie Gefahr, dass die Möglichkeiten, das System zu manipulieren, auch tatsächlich von Angreifern genutzt werden. Die könnten dann etwa den kompletten Datenverkehr mitlesen oder den VoIP-Anschluss Ihres Opfers für kostenpflichtige Anrufe missbrauchen.

Und so geht‘s

Wer einen betroffenen AVM-Router nutzt, sollte sicherstellen, dass die aktuelle Firmware-Version 6.83 installiert ist. Und, dass die FRITZ!Box mindestens jene Updates automatisch installiert, die der Hersteller für "notwendig" hält. Zu finden ist die Versionsnummer der aktuell genutzten Firmware unter http://fritz.box rechts oben (etwa FRITZ!OS: 06.83).

Die Einstellungen des automatischen Updaters sind zu finden, in dem man im Menü auf der linken Seite auf System, Update und Auto-Update klickt. Damit sicherheitsrelevante Updates automatisch durchgeführt werden, sollte entweder "Über neue FRITZ!OS-Versionen informieren und notwendige Updates automatisch installieren (Empfohlen)" oder "Über neue FRITZ!OS-Versionen informieren und neue Versionen automatisch installieren" eingestellt sein.

Wenn Sie hierzu Fragen haben, bitten wir um Ihren Kontakt.

Mit freundlichen Grüßen
Firma Dunkelberg Systemhaus GmbH

Bundesregierung bringt neues WLAN-Gesetz auf den Weg

Nach mehreren gescheiterten Versuchen hat die Bundesregierung nun ein neues WLAN-Gesetz auf den Weg gebracht, das unter anderem auch die sogenannte Störerhaftung "rechtssicher" abschaffen soll.

Im dritten Anlauf hat die Bundesregierung am Mittwoch ein neues WLAN-Gesetz auf den Weg gebracht. Damit werde der Weg für mehr offenes WLAN in Deutschland frei gemacht, sagte Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD). Zudem werde damit die Störerhaftung "rechtssicher abgeschafft".

Bislang konnten Anbieter von öffentlichen Hotspots für Rechtsverstöße Dritter haftbar gemacht werden, wenn diese etwa urheberrechtlich geschützte Inhalte über das Netz tauschten. Kritik kam erneut von Verbänden, ihnen gehen die Änderungen nicht weit genug.

Der dritte Entwurf des Gesetzes war notwendig geworden, um es europäischem Recht anzupassen. Im September hatte der Europäische Gerichtshof auf Antrag des Landgerichts München in einem Fall geurteilt, bei dem es um Rechtsverstöße in einem öffentlichen WLAN-Hotspot ging. Der WLAN-Betreiber könne zwar nicht auf Schadenersatz haftbar gemacht werden, urteilten die europäischen Richter. Eine nationale Behörde könne ihm jedoch auftragen, seinen WLAN-Zugang etwa durch ein Passwort zu schützen.

Störerhaftung wird endgültig abgeschafft

Mit dem nun auf den Weg gebrachten Gesetz will die Bundesregierung die sogenannte Störerhaftung endgültig abschaffen. WLAN-Betreiber müssten ihr Netz weder verschlüsseln, noch brauchten sie eine Vorschalt-Seite, sagte Zypries. Damit seien wesentliche Hürden abgeschafft. "Wir erwarten uns davon den entscheidenden Schub für mehr offene WLAN-Hotspots, um im europaweiten Vergleich aufzuholen."

Von vielen Nutzern könne dies jedoch als "Freibrief" für Rechtsverletzungen unter dem Deckmantel der Anonymität verstanden werden, kritisierte der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware BIU. Dem Digitalverband Bitkom geht die jetzige Ausgestaltung des Gesetzes hingegen nicht weit genug. Das Gesetz schaffe mit unbestimmten Rechtsbegriffen und Widersprüchlichkeiten "ein großes Risiko an Sperranordnungen". Dass Rechteinhaber von Anbietern bei einem Urheberrechtsverstoß eine Sperrung verlangen können sollen, lehnt auch der Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber ANGA ab.

 Quelle: Telecom Handel