NewVoice Premiumpartner 2019

NEW VOICE

Die Firma Dunkelberg Systemhaus GmbH erhielt durch die gute Zusammenarbeit das Zertikikat "Premium Partner MobiCall"!

NewVoice schreibt: Bei Störfällen oder kritischen Situationen können Sekunden entscheidend sein, um Leben zu retten, Produktionsausfälle zu vermeiden oder Gebäude und deren technische Infrastruktur abzusichern. New Voice MobiCall ist ein Alarmierungs-, Informations-, Evakuierungs- und Konferenzsystem, das eine schnelle und effektive Übermittlung von Informationen ermöglicht. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, Systeme und Prozesse zu überwachen.

Dank einer vollumfänglichen Vernetzung zwischen Maschinen, Geräten, Sensoren und dem zuständigen Personal, erlaubt MobiCall wichtige Prozessdaten, kritische Schwellwerte sowie technische und betriebliche Alarme direkt zu übertragen. Die vielseitige Lösung bietet ein breites Spektrum an Schnittstellen, Integrationen, Übertragungswegen bis hin zu Funktionen zur Absicherung von Mitarbeitern, zur Visualisierung und zur Verwaltung von Konferenzen an.

Weitere Informationen finden Sie hier!

Quelle: New Voice

Neue Preisansagepflicht für Mobilfunkanbieter zu bestimmten Auslandsnummern

Präsident Homann: "Preisansage schützt Verbraucher vor teuren Rückrufen"

Ausgabejahr 2019
Erscheinungsdatum 08.02.2019

Die Bundesnetzagentur hat erneut angeordnet, dass in Mobilfunknetzen eine kostenlose Preisansage für 56 internationale Vorwahlen geschaltet werden muss. Damit sollen teure Rückrufe, die durch sogenannte Ping-Anrufe provoziert werden, verhindert werden.

"Wir schützen Mobilfunkkunden vor den Folgen telefonischer Belästigung und schieben den Ping Anrufen einen Riegel vor", erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Die Beschwerdeentwicklung 2018 hat gezeigt, dass die Preisansagepflicht ein effektives Mittel ist, Pingwellen einzudämmen", sagt Homann. "Preistransparenz schützt Verbraucher am besten vor unbedachten Rückrufen. Rufen die getäuschten Verbraucher zurück, können sie das Gespräch abbrechen, ohne dass Kosten entstehen."

Die Bundesnetzagentur hat im Mobilfunk u.a. für Länder aus Afrika, Osteuropa und dem pazifischen Raum eine klare Preisansage vorgeschrieben. Die Preisansage muss für den Anrufer kostenlos sein. Sie soll den Anrufer darüber aufklären, dass er gerade eine ausländische Rufnummer anruft und der Anruf für ihn ab dem Signalton mit hohen Kosten verbunden sein kann.

Ping-Anrufe haben Rückruf zum Ziel

Bei Ping-Anrufen klingelt das Handy nur kurz, danach legt der Anrufer auf. Ziel der Anrufe ist es, einen kostenpflichtigen Rückruf zu provozieren. Im Display erscheint eine Nummer, die man auf den ersten Blick mit einer lokalen Vorwahl verwechseln kann. So lässt sich die Vorwahl beispielweise von Koblenz 0261 leicht mit der Vorwahl von Madagaskar 00261 verwechseln; das gleiche gilt zum Beispiel für die Vorwahlen von Rostock 0381 und Dortmund 0231, die an die Vorwahlen von Serbien 00381 und Liberia 00231 erinnern.

Ziel der Täter ist es, einen Rückruf zu provozieren und den Mobilfunkkunden dann möglichst lange in der Leitung zu halten. Sie profitieren von den generierten Verbindungsentgelten.

Erneutes Beschwerdehoch im Januar 2019

Allein im Januar 2019 gingen etwa 14.000 Beschwerden nur zu Ping-Anrufen bei der Behörde ein, nachdem die zunächst auf ein Jahr befristete Preisansageverpflichtung für auffällige Länderkennzahlen zum 31. Dezember 2018 ausgelaufen war. In diesem Zusammenhang hat die Bundesnetzagentur in den letzten Wochen bereits wiederholte Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote ausgesprochen.

Die nun angeordnete Preisansage muss von den Mobilfunknetzbetreibern und Mobilfunkanbietern bis spätestens zum 1. März 2019 umgesetzt werden.

Hinweise der Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur rät Verbrauchern davon ab, Rufnummern zurückzurufen, wenn kein Anruf aus den entsprechenden Ländern erwartet wird.

Entsprechende Anrufe können der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/PingAnruf gemeldet werden.

Eine Liste der von der Bundesnetzagentur wegen Rufnummernmissbrauchs ergriffenen Maßnahmen finden Sie im Internet unter: www.bundesnetzagentur.de/Massnahmenliste.

Quelle: BNA

Julian Fix hat eine gute Gesellenprüfung abgelegt

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Unser Auszubildenter Herr Julian Fix hat Ende Februar 2019 seine Gesellenprüfung im Informationstechnikerhandwerk bestanden. Somit ist er Informationselektronikergeselle. Er hat mit seinem guten Abschluss eine sehr gute berufliche Zukunft!

So hat er sich entschlossen auch weiterhin bei uns, der Firma Dunkelberg Systemhaus GmbH, seine Wissen und seine Arbeitskraft einzusetzten. Wir sind sehr dankbar hierfür, dass wir diesen guten Mitarbeiter gewinnen konnten.

.doc und .xls (alte MS-Officedateien) werden nicht mehr angenommen!

Praktischer Datenschutz...

Sehr geehrte Kunden!

Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg warnt seit einiger Zeit vor E-Mail Anhängen mit "versteckten" Makros.

Sie Schreiben:

Dass aktuell ein stark erhöhtes Aufkommen elektronisch versandter angeblicher Rechnungen zu verzeichnen ist. In diesem Zusammenhang geht eine Gefahr von den der E-Mail angehängten Word-Dokumenten aus. Im deutschen oder englischen Text der E-Mail wird teils ein angeblich zu begleichender Rechnungsbetrag angegeben, teils auch eine Änderung von beispielsweise Rechnungsanschrift oder Bankverbindung vorgegeben. Für Details wird auf den Anhang verwiesen. Um die E-Mail vertrauenswürdig erscheinen zu lassen, wird mit technischen Hilfsmitteln der wahre Absender verschleiert und so verfälscht, dass er als ein dem Adressaten bekannter Versender erscheint.
Das Dokument in der Anlage enthält sogenannte „Makros“. Makrofunktionen sind bei neueren Versionen der Office-Programme aus Sicherheitsgründen zwar standardmäßig nicht aktiviert, es erscheint dann aber eine Abfrage, ob sie aktiviert werden sollen. Wird diese trotz Hinweis auf möglicherweise – und vorliegend tatsächlich – bestehende Sicherheitsrisiken bejaht, wird im Word-Dokument enthaltener Programmcode ausgeführt, der über das Internet Schadsoftware unterschiedlicher Art auf den betroffenen Rechner herunterlädt und startet. E-Mails mit derartiger Schadsoftware im Anhang sind kein neues Phänomen, erscheinen nunmehr aber verstärkt von angeblich bekannten Absendern, um die Adressaten in Sicherheit zu wiegen.
Um sich vor derartigen Angriffen zu schützen, empfehlen wir entsprechend den Hinweisen des Landeskriminalamts Baden-Württemberg:
• Im Umgang mit Word-Dokumenten, die als E-Mail-Anhang zugeschickt werden, ist auch bei vermeintlich bekannten Absender-Adressen äußerste Vorsicht notwendig. Im Zweifel kann eine Nachfrage bei dem vermeintlichen Versender angezeigt sein, ob dieser ein Dokument zugesandt hat. Besteht beispielsweise keine geschäftliche Verbindung, kann auch keine Rechnung geschickt werden.
• Wenn eine derartige Anlage dennoch geöffnet wird, muss eine Aktivierung der „Makros“ im Textverarbeitungsprogramm unbedingt unterbleiben, auch wenn dazu aufgefordert wird.
• Ältere Office-Versionen aktivieren „Makros“ innerhalb von Dokumenten automatisch. In diesen Fällen ist die automatische Aktivierung in den Programmeinstellungen grundsätzlich manuell zu deaktivieren.
• Wenn es trotz aller Vorsicht zu einer Infizierung mit Schadsoftware kommt, muss der betroffene Rechner unverzüglich vom Netz genommen werden, um das Nachladen zusätzlicher Schadsoftware aus dem Internet sowie eine Infizierung weiterer Rechner im Netzwerk möglichst zu vermeiden.
• Das Rechnersystem muss durch den Einsatz aktueller Anti-Viren-Software ständig geschützt und regelmäßig überprüft werden.
• Für den Fall, dass es dennoch zu einem Befall mit Schadsoftware kommt, ist es wichtig, regelmäßig Backups der Benutzerdokumente und -vorlagen zu erstellen und diese auf externen Systemen zu sichern.

Daher haben wir uns entschieden, alle E-Mails mit den alten .doc und .xls Anhängen in unserer Firewall zu blocken.

Wenn Sie uns ein Word oder Excel Datei per E-Mail zusenden möchten, verwenden Sie bitte nur noch das neuere MS-Word .docx Format oder des MS-Excel .xlsx Format. Das ist in allen Officeprogrammen ab 2007 inklusive.