Neue Regelungen zum mobilen Bezahlen

Ab morgen gelten neue Regelungen zum mobilen Bezahlen

Bonn, 31. Januar 2020

Präsident Homann: „Unsere Festlegung macht das mobile Bezahlen sicherer und transparenter“. Ab morgen gelten die von der Bundesnetzagentur festgelegten Vorgaben zum Bezahlen von  Abonnements und Einzelkäufen über die Mobilfunkrechnung. Neue Regelungen zur Abrechnung von Drittanbieterdienstleistungen Die neuen Regeln schreiben Mobilfunkunternehmen vor, dass Dienstleistungen von Drittanbietern nur abgerechnet werden dürfen, wenn:•eine technische Umleitung erfolgt, bei der ein Kunde für den Bezahlvorgang einer Drittanbieterleistung von der Internetseite des Drittanbieters auf eine Internetseite eines Mobilfunkanbieters umgeleitet wird (Redirect).•oder das Mobilfunkunternehmen verschiedene festgelegte verbraucherschützende Maßnahmen implementiert (Kombinationsmodell).Für Abonnementdienste gilt ein zwingender Einsatz des Redirects. Im Kombinationsmodell wird bei Einzelkäufen sowie bei besonders vertrauenswürdigen Drittanbietern, bei denen sich Kunden durch Login identifizieren darauf verzichtet. Im Gegenzug kann sich ein Kunde in einer Vielzahl von Fällen auf eine Geld-Zurück-Garantie der Mobilfunkanbieter bei ungewollten Drittanbieter-Abrechnungen berufen. Beschwerden zu Abrechnung von DrittanbieterdienstenVerbraucher, die Probleme mit der Abrechnung von Drittanbieterdiensten über ihre Mobilfunkrechnung haben, können sich online unter: www.bundesnetzagentur.de/drittanbieter an die Bundesnetzagentur wenden. Darüber hinaus sollten sich Verbraucher in jedem Fall ebenfalls an ihren Mobilfunkanbieter wenden. Unberechtigte Abbuchungen sollten widerrufen werden. Bei der Abrechnung von Abonnements sollte zudem vorsorglich eine Kündigung des Dienstes erklärt werden. Bundesnetzagentur Tulpenfeld 4 53113 Bonn  bundesnetzagentur.detwitter.com/bnetza

eld-Zurück-Garantie der MobilfunkanbieterMobilfunkanbieter müssen sich mit den Beanstandungen der Verbraucher auseinandersetzen und prüfen, ob die Forderung berechtigt ist. Die vorschnelle Drohung, im Fall der Nichtzahlung einer umstrittenen Forderung den Anschluss zu sperren, kann eine unlautere aggressive geschäftliche Handlung darstellen. Im Zweifel sollten sich Verbraucher auf die Garantie berufen.Welche Unternehmen sich für das Kombinationsmodell und damit auch für die Geld-Zurück-Garantie entschieden haben, finden Sie unter: www.bundesnetzagentur.de/mobilfunkgarantie.

Kontakt: Fiete WulffLeiter Presse und Öffentlichkeitsarbeit  Tel. +49 228 14 - 9921  pressestelle@bnetza.de

GFT Verbundzertifikat 2020

Die GFT - Unternehmensverbund Telekommunikation ist unsere Genossenschaft, die gemeinschaftlich, europäisch Telekommunikations Systemhäuse stärt.

Der Einkaufsverbund mittelständischer Systemhäuser der Telekommunikationsbranche Deutschlands beschreibt das Produktspektrum, listet Mitglieder und Lieferanten sowie Stellenangebote der Mitglieder auf.

 

Bessere Internetverfügbarkeit durch LTE Router

Bessere Internetverfügbarkeit mit LTE Router

Heute stellen wir Ihnen den Magenta Mobil Speedbox Datentarif der Telekom vor.

Der Tarif ist nur im Bundle mit einem festgelegten Speedbox 3130 Hardware verfügbar und beinhaltet ein nationales Datenvolumen von 100 GB, dementsprechend ist Roaming ausgeschlossen. Die Kosten liegen bei 39,95 EUR brutto pro Monat mit eine Laufzeit von 24 Monaten.

Vermarktungsstart ist der 01.11.2019. Für die Hardware fallen beim Kunden einmalig 1 EUR an.

Die Hardware hat folgende Leistungsmerkmale:

  • Download-Geschwindigkeit von bis zu 300 Mbit/s und Upload-Geschwindigkeit von bis zu 50 Mbit/s
  • Plug & Play
  • Mit bis zu 64 Geräten gleichzeitig surfen
  • 3.000 mAh Akku für bis zu 4 Stunden Laufzeit
  • Verbesserte WLAN Reichweite
  • Unterstützt LTE, 3G und 2G
  • 2 externe Antennenanschlüsse

Wenn die 100 GB Datenvolumen verbraucht sind, hat der Kunde die Möglichkeit SpeedOn Pässe über pass.telekom.de zu kaufen. Hier gibt es folgende Optionen:

  • SpeedOn 15 GB für 14,95 EUR
  • SpeedOn 50 GB für 29,95 EUR
  • SpeedOn 100 GB für 44,95 EUR

Alternativ gibt es auch den

MagentaMobil Speedbox Flex mit Gerät, der eine optionale Nutzung vorsieht, so dass Sie flexibel als redundanz eine Internetanbindung aufbauen wenn Sie diese brauchen.
 
Gerne informieren wir Sie. Kommen Sie einfach auf uns zu.

 

EU-Länder müssen Arbeitgeber zur Zeiterfassung verpflichten

EuGH EU-Länder müssen Arbeitgeber zur Zeiterfassung verpflichten

Es obliege den Mitgliedstaaten, die konkreten Modalitäten zu bestimmen.

Luxemburg – Die EU-Mitgliedstaaten müssen Arbeitgeber dazu verpflichten, Systeme einzurichten, mit denen die tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Das geht aus einem Urteil der Europäischen Gerichtshofs vom Dienstag hervor.

Arbeitgeber müssen demnach verpflichten werden, ein „objektives, verlässliches und zugängliches System“ einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden könne. Es obliege den Mitgliedstaaten, die konkreten Modalitäten zur Umsetzung eines solchen Systems zu bestimmen, hieß es weiter. Dabei müsse gegebenenfalls den Besonderheiten des jeweiligen Tätigkeitsbereichs oder Eigenheiten bestimmter Unternehmen Rechnung getragen werden.

Konkret ging es in dem Prozess um einen Streit zwischen einer Gewerkschaft und der Deutschen Bank in Spanien.

 

Quelle: https://newsburger.de

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