Das Kirchliche Datenschutzgesetz

Stichtag 22.11.2017: Nun tritt die neue KDG in Kraft

Wir die Firma Dunkelberg Systemhaus GmbH sind IT-Partner der Diözese Rottenburg-Stuttgart.

Am 20.11.2017 hat die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands getagt und sich mit der Novellierung des kirchlichen Datenschutzrechts befasst.

Das Kirchliche Datenschutzgesetz wurde in der nachstehenden Fassung einstimmig beschlossen; den Diözesen hat die Vollversammlung die Inkraftsetzung zum 24.05.2018 und die entsprechende Veröffentlichung im jeweiligen Amtsblatt der Diözese empfohlen.

KDG in der Fassung des Beschlusses der Vollversammlung vom 20.11.2017

Die neue KDG reglementiert die Verarbeitung personenbezogener Daten im kirchlichen Raum. Sie gilt für alle kirchlichen Diözesen in Deutschland.

Anbei stellen wir für Sie in der Diözene Rottenburg-Stuttart nachfolgen Dokumente zum dounload bereit:

 

Für die Ortsgemeinde oder Einrichtung:

Selbstverpflichtungserklärung gegenüber der ortskirchen Rechtsperson

Zusatzvereinbarung zum Vertrag nach Artikel 28 DSGVO

Bei der Selbstverpflichtung versehen Sie bitte das Dokument mit dem Namen der Einrichtung.
Bei der Zusatzvereinbarung ist der Ort, Datum und Unterschrift zu ergänzen.

Senden sie uns diese Dokumente an uns zurück.
Dies können Sie per E-Mail an: jd@dunkelberg.de senden, oder per Post an: unsere Adresse.

 

Informativ:

Selbstverpflichtungserlklärung gegenüber der Diözene Rottenburg-Stuttgart

Datenschutz-/ Verschwiegenheit- und Scientologyerklärung

 

Teilnahmebescheinigung:

drs Vertrieb

drsTechnik Partner