Personalzeiterfassung für das Mindestlohngesetz zum 01.01.2015

Zum 01.01.2015 tritt das Mindestlohngesetz (MiLoG) in Kraft. Beachten Sie, dass Sie besonderst bei Minijobern eine minutengenaue Arbeitszeit innerhalb von spätestens sieben Tagen aufzeichnen müssen. Unterschätzen Sie dies nicht, sonst drohen empfindliche Bußgelder (§21 MiLoG) bis zu € 500.000,-.

Sie suchen eine Aufzeichnung der Arbeitszeiten. Warum nicht gleich mit der ZMECard-Personalzeiterfassung?

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