Landesregierung beschließt Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus

Liebe Kunden!

Die Innung Pforzheim/Enzkreis schreibt uns:

Die Ereignisse überschlagen sich. Bis gestern Abend, 17.03.2020, gab es in Baden-Württemberg eine Rechtsverordnung, die die Öffnung von allen Geschäften noch erlaubt hatte. Seit gestern Abend gibt es nun eine neue Rechtsverordnung, die seit heute 18.03.2020, gilt.

Siehe hier:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/landesregierung-beschliesst-massnahmen-gegen-die-ausbreitung-des-coronavirus/

Offen bleiben dürfen demnach u.a.:

- Einzelhandel für Lebensmittel,

- Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste,

- Getränkemärkte,

- Apotheken,

- Sanitätshäuser,

- Drogerien,

- Tankstellen,

- Banken und Sparkassen,

- Poststellen,

- Friseure, Reinigungen, Waschsalons,

- der Zeitungsverkauf,

- Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte sowie der Großhandel

- Hofläden und Raiffeisenmärkte

Diese Verkaufsstellen können jetzt auch am Sonntag und Feiertag geöffnet werden. Alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels, die nicht zu den oben genannten Einrichtungen gehören, müssen geschlossen werden.

Ladengeschäfte und Ausstellungen von Handwerkern müssen demnach seit heute 18.03.2020 geschlossen werden.

Der Betrieb eines Handwerks ist weiterhin nicht betroffen. Handwerksleistungen dürfen weiterhin ausgeführt werden!

Wenn Sie unsere Dienstleistung benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch ( 0723194310) oder per E-Mail (info@dunkelberg.de).

Wir versuchen mit so wenig wie möglich Vororteinsatz und wo es geht mit Fernwartung und Telefoneinsatz Ihre Infrastruktur zu betreuen.

Danke für Ihr Verständnis. Jens Dunkelberg

Zurück