Hotels ab zwei Sternen müssen WLAN oder DSL anbieten

Hotels ab zwei Sternen müssen WLAN oder DSL anbieten. Der Deutsche Hotel und Gaststättenverband (DEHOGA) hat seine Kriterien für die Vergabe der Hotelsterne veröffentlicht. Diese gelten von 2015 bis 2020. Ein Internetzugang (DSL oder WLAN) im öffentlichen Bereich ist ab Januar 2015 die Mindestanforderung für Hotels mit zwei Sternen.

Alternativ können diese auch einen Internetzugang in den Zimmern anbieten.

Hotels: Internetzugang nicht immer kostenfrei

Hotels ab drei Sternen müssen in den Hotelzimmern WLAN oder DSL anbieten. Hotels mit vier Sternen müssen zusätzlich zum Internetzugang ein Internet-Endgerät mit Druckmöglichkeit im öffentlichen Bereich anbieten. Ob für den Internetzugang bezahlt werden muss oder dieser kostenfrei angeboten wird, dürfen die Hotels entscheiden.

15 europäische Länder mit einheitlichen Kriterien

Der Sternekatalog beruft sich bei der Überarbeitung seiner Kriterien auf Kundenwünschen sowie auf die Ergebnisse einer europaweiten Marktforschung. Mit dem neuen Sternekatalog haben nun 15 europäische Länder sich auf dieselben Kriterien geeinigt. Neben Deutschland trifft die Klassifizierung auch auf Belgien, Dänemark, Estland, Griechenland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Schweden, Tschechien, Ungarn und die Schweiz zu. Frankreich, Großbritannien, Kroatien, Italien und Spanien behalten ihr eigenes Wertungssystem.

Wir die Firma Dunkelberg Systemhaus GmbH durften für unsere Hotelkunden bereits Internetzugänge mit Abrechnungssystem installieren und einrichten. Gerne informieren wir Sie über diese Lösung.

Quelle: http://business.chip.de

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