Funkfrequenzen für schnelles Internet freigegeben
Das Bundeskabinett hat zusätzliche Funkfrequenzen für den Ausbau des schnellen Internets in Deutschland freigeben. Damit einher geht auch der Wechsel zum neuen Format DVB-T2. Bisherige DVB-T-Nutzer müssen technisch aufrüsten.
Das Bundeskabinett hat am 11. Februar eine Verordnung beschlossen nach der die bisher von DVB-T belegten 700-Megahertz-Frequenzen künftig für mobiles Internet geöffnet werden. Die Änderungsverordnung erlaubt es, den Frequenzbereich von 694-790 MHz wahlweise für Rundfunk- oder Mobildienste zu nutzen. Damit wurden die rechtlichen Voraussetzungen für eine im zweiten Quartal 2015 geplante Auktion der Frequenzen geschaffen. Die Einnahmen daraus – Infrastrukturminister Dobrindt erwartet einen Milliardenbetrag – sollen für den Breitbandausbau eingesetzt werden. Außerdem sollen Nutzer von drahtlosen Mikrofonanlagen, die auf die neue Technik umsteigen müssen, aus diesen Mitteln entschädigt werden.
Die 700-Megahertz-Frequenzen werden schrittweise durch die Umstellung von DVB-T auf DVB-T2 frei. DVB-T2 bietet eine größere Programmvielfalt, zudem kann in HD-Auflösung gesendet werden. Ein besserer mobiler Empfang soll ebenfalls möglich sein. Der neue Standard ist allerdings nicht mit der Vorgängerversion kompatibel. Daher werden sich Fernsehzuschauer, die bislang das digitale Antennenfernsehen DVB-T empfangen, einen neuen Decoder für DVB-T2 anschaffen oder auf einen anderen Empfangsweg wie Satellit, Kabel oder Internet ausweichen müssen.
Durch die Bereitstellung der frei werdenden Frequenzen für den Mobilfunk will die Bundesregierung bis 2018 eine flächendeckende Grundversorgung mit Breitbandanschlüssen von mindestens 50 Megabit pro Sekunde erreichen. So war es schon im Koalitionsvertrag vereinbart worden. Aktuell ist dies bundesweit für ungefähr für zwei Drittel der Haushalte möglich.
Quelle:
Petra Schulze
FV EIT BW
Technische Beraterin