EU-Länder müssen Arbeitgeber zur Zeiterfassung verpflichten

EuGH EU-Länder müssen Arbeitgeber zur Zeiterfassung verpflichten

Es obliege den Mitgliedstaaten, die konkreten Modalitäten zu bestimmen.

Luxemburg – Die EU-Mitgliedstaaten müssen Arbeitgeber dazu verpflichten, Systeme einzurichten, mit denen die tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Das geht aus einem Urteil der Europäischen Gerichtshofs vom Dienstag hervor.

Arbeitgeber müssen demnach verpflichten werden, ein „objektives, verlässliches und zugängliches System“ einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden könne. Es obliege den Mitgliedstaaten, die konkreten Modalitäten zur Umsetzung eines solchen Systems zu bestimmen, hieß es weiter. Dabei müsse gegebenenfalls den Besonderheiten des jeweiligen Tätigkeitsbereichs oder Eigenheiten bestimmter Unternehmen Rechnung getragen werden.

Konkret ging es in dem Prozess um einen Streit zwischen einer Gewerkschaft und der Deutschen Bank in Spanien.

 

Quelle: https://newsburger.de

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