Bundestag schafft Routerzwang ab
Freie Wahl von Endgeräten: Bundestag schafft Routerzwang ab.
Es war eine schwere Geburt: Nach mehrjährigen Überlegungen innerhalb der Regierung hat der Bundestag am Donnerstag in Berlin einstimmig die Abschaffung des Routerzwangs beschlossen. Union und SPD erfüllen damit ein Versprechen ihres Koalitionsvertrags, das auch von der Opposition unterstützt wurde. Internetprovider können in Zukunft ihren Kunden nicht mehr vorschreiben, welches Endgerät sie an ihrem Internetzugang anschließen dürfen.
Zudem seien notwendige Zugangsdaten "dem Teilnehmer in Textform, unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen", heißt es in dem Gesetz. Vor allem Kunden von Kabelnetzbetreibern haben nun eine größere Auswahl bei den Geräten, die bislang mitunter bestimmte Funktionen nicht unterstützt haben.
Zunächst hatte die Koalition nach der Bundestagswahl 2013 geplant, den Routerzwang über die Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur abzuschaffen. Im Laufe des Jahres 2014 stellte sich jedoch heraus, dass nur über eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) die dazu erforderliche Festlegung des Netzabschlusspunktes möglich ist. Dieser ist künftig als ein "passiver Netzabschlusspunkt" definiert. Zudem wurde das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) angepasst. Demnach dürfen die Netzbetreiber den Anschluss von Routern nicht verweigern, wenn diese ihren "bestimmungsgemäßen Zweck" erfüllen.
Mehr Aufwand für Provider
Für die Netzbetreiber hatte die bisherige Einschränkung den Vorteil, dass ihre Support-Mitarbeiter nur wenige Geräte kennen mussten. Zudem konnten sie mit den Routerherstellern eine spezielle Firmware entwickeln und deren Updates zentral gesteuert bei allen Geräten aufspielen. Ebenfalls wurden Bedenken geäußert, dass inkompatible Router die Netze beeinträchtigen könnten. Die Bundesregierung verwies jedoch auf die gesetzlichen Vorgaben für die Endgeräte, die auch die Aspekte "Sicherheit, Integrität und Funktionalität" umfassten.
Das Gesetz soll erst sechs Monate nach seiner Verkündung in Kraft treten. Begründet wird dies mit administrativen und gegebenenfalls technischen Vorkehrungen bei den betroffenen Unternehmen. Unklar ist, ob der Bundesrat das Gesetz noch verzögern wird, indem er seine Zustimmung verweigert und den Vermittlungsausschuss anruft. Wenn es im Vermittlungsausschuss keine Einigung gibt, kann der Bundesrat jedoch vom Bundestag überstimmt werden. Die Länderkammer hatte sich vor kurzem die Argumente der Kabelnetzbetreiber zu eigen gemacht und Änderungen an dem Gesetz gefordert.
Quelle: golem